"Das Wochenbett ist eine sensible Zeit - voller Leben und Stille zugleich."
Die ersten Wochen nach einer Geburt sind immer Neuland - egal ob du soeben dein erstes oder viertes Kind geboren hast. Es ist die erste Zeit mit einem neuen Menschen. Das Wochenbett oder auch die "Babyflitterwochen". Eine besondere Zeit des Umbruchs, Ankommens und Kennenlernens. Der größte Teil der Rückbildung findet statt, die Hormonsituation verändert sich grundlegend, du und dein Baby - ihr geht eine tiefe Bindung zueinander ein, eure Stillbeziehung etabliert sich und ihr findet euch als Familie in neuer Konstellation. Auch deine Rolle als Frau, Mutter, Tochter und Partnerin verändert sich elementar.
In dieser Zeit, die körperlich und seelisch ganz besonders herausfordernd ist, biete ich dir an, zu dir nach Hause zu kommen und dich da zu unterstützen, wo du es brauchst. Du sollst Dich umsorgt und wohl fühlen, gut versorgt werden und entspannt sein, damit du dich ganz auf dich und dein Baby konzentrieren und in die neue Situation hineinwachsen kannst.
Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Handlungen durch und stelle keine Diagnosen. Dadurch grenzt sich meine Tätigkeit deutlich von der Nachsorge durch eine Hebamme ab, ergänzt diese aber sinnvoll.
Ich arbeite zu einem vorab festgelegten Stundensatz, den wir bei einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch bei dir vereinbaren. Auch vereinbaren wir, wieviele Tage oder Wochen du meine Unterstützung brauchst. Manche Frauen wünschen sich zur Geburt einen Mütterpflege-Gutschein von ihrer Familie. Andere vereinbaren mit mir ein Mütterpflege-Paket über lediglich ein paar Stunden im Frühwochenbett (z.B. die ersten Tage nach der Geburt täglich ein frisches und gesundes Essen vorbeibringen oder die Mütterpflege für die ersten drei Tage nach der Geburt - speziell bei ambulanten oder außenklinischen Geburten). Aber es gibt unter bestimmten Vorraussetzungen auch die Möglichkeit, dass deine Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
In Deutschland gibt es aber (bisher) keine gesetzliche Regelung für den Einsatz einer Mütterpflegerin. Geregelt sind lediglich die Besuche der Hebamme sowie die Einsätze einer Haushaltshilfe. Bei manchen Kassen gelten Mütterpflegerinnen deshalb „einfach“ als Haushaltshelferinnen, die Übernahme der Kosten wird dann nach dem gleichen Schema und Stundensatz abgerechnet. Grundlage für die Bezuschussung durch Deine Krankenkasse ist der § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei), früher § 199 RVO, oder § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig).
Vorraussetzungen für eine Bezuschussung durch die Krankenkasse:
Du bist gesetzlich versichert.
Du hast gerade ein Kind geboren.
In deinem Haushalt ist keine weitere Person, die dich im Krankheitsfall oder nach der Geburt tagsüber versorgen kann.
Manchmal bezuschusst die Versicherung nur, wenn eine spezielle Indikation vorliegt, wie zum Beispiel:
Du hattest nach einer vorangegangenen Geburt eine postpartale Depression, hast derzeit Probleme mit vorzeitig einsetzenden Wehen, wiederkehrenden Milchstaus, Wundheilungs- oder Rückbildungsstörungen oder bist durch andere körperliche oder seelische Leiden beeinträchtigt, den Haushalt weiterzuführen.
Bei der Antragstellung für die Bezuschussung durch deine Krankenkasse bin ich dir gern behilflich. Falls du privatversichert bist, sprich deine Krankenkasse frühzeitig an, inwieweit sie den Einsatz einer Mütterpflegerin bezuschussen.